
Mit Pfandrecht wird das Recht eines Gläubigers zur Befriedung durch Verwertung einer Sache des Schuldners bezeichnet. Das vertragliche Pfandrecht entsteht durch eine Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger über das Pfandrecht und der Übergabe der verpfändeten Sache (= Verpfändung). Das gesetzliche Pfandrecht entsteht ipso jure bei Vorliegen...
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